Hundehaltung
Hunde werden in Deutschland zu den Kleintieren gerechnet. Sie werden im Normalfall als
einzelne Individuen oder in kleinen Gruppen in unmittelbarer Nähe des Lebensraumes ihrer
Besitzer gehalten. Dies kann zum einen die Wohnsphäre des Besitzers selbst sein, daneben
ist jedoch auch die Haltung im Freien (im Zwinger oder in Anbindehaltung) durchaus üblich.
Alle 3 Formen der Haltung bergen die Gefahr nicht tierschutzgerechter Unterbringung der
Tiere in sich.
Die Haltung von Haushunden ist in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig (im
Gegensatz zu der von Katzen oder Pferden); die Zahlung der Hundesteuer wird durch eine
Steuerplakette nachgewiesen, die gut sichbar am Hund zu befestigen ist. Eine Verpflichtung
zu bestimmten Impfungen (Tollwut) gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Detaillierte
gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Leinenzwang, zum Entfernen von Hundekot auf
öffentlichen Plätzen oder zur Haltung von so genannten Kampfhunden sind landesspezifisch.
In Deutschland gibt es keinen offiziell anerkannten Hundeführerschein, auch wenn dies von
einigen Hundeschulen suggeriert wird. Die Ausbildung zum Begleithund ist ebenfalls weder
vorgeschrieben, noch gesetzlich geregelt; die Begleithundeprüfung kann an verschiedenen
Einrichtungen abgelegt werden, dabei ist auf die Anerkennung durch die zuständigen
Dachverbände der jeweiligen Hundeschule zu achten. Rettungshundeprüfungen können nur in
einer zugelassenen Rettungshundestaffel abgelegt werden.
Für Haushunde besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Implantation eines Chips, der
die Identifikation des Tieres ermöglicht; zum Auslesen der Transpondernummer des Tieres
wird jedoch ein Lesegerät benötigt und kann daher nur von mit einem solchen Gerät
ausgestatteten Personen und Einrichtungen (Tierärzte, Tierheime, Polizeidienststellen)
erfolgen. Einige nichtkommerzielle Organisationen wie TASSO e. V. betreiben zentrale
Registrierungsstellen für entlaufene und aufgefundene Hunde; hier kann auch die Chipnummer
des eigenen Tieres registriert werden. Diese Nummer ist weltweit einmalig und erlaubt im
Gegensatz zur Tätowierung eine sichere Identifizierung des Hundes. Ab Oktober 2004 müssen
alle Hunde im innereuropäischen Reiseverkehr mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet
sein. Ab 2012 gilt der Chip als einzige anerkannte Kennzeichnung.
2004 lebten in Deutschland etwa 5 Millionen Hunde, in der Schweiz etwa 440.000 und in
Österreich etwa 550.000. Nach der Hauskatze ist der Hund damit das meistgehaltene Haustier.